Gartenabfälle gehören nicht in den Wald
Unser Wald ist ein Wunder der Natur. Tauchen Sie ein in dieses Wunder und geniessen es, im Frühling, im Herbst, im Sommer und im Winter. Immer anders, aber immer schön, erholsam, beruhigend.
Aber bitte beachten Sie: Der Wald ist kein Komposthaufen. Auch Grüngut aus dem eigenen Garten wie z.B. Rasenschnitte, Schnitzelholz, Rückschnitte, etc. gehören nicht in den Wald. All das ist fachgerecht im eigenen Kompost zu entsorgen oder der Grünabfuhr mitzugeben.
Mit wilden Deponien aus den privaten Gärten gelangen waldfremde Pflanzen in den Wald. Zu solchen invasiven Neophyten gehört z.B. auch der Sommerflieder, welcher sich rasant ausbreitet und damit unsere heimische Vegetation verdrängt. Die Einfuhr / der Verkauf des Sommerflieders ist daher in der Schweiz seit Ende 2024 verboten.
Bitte halten Sie Sorge zur Natur.
Der Bürgerrat



