Immer wieder geben Waldstrassen zu Diskussionen Anlass. Dieser Bericht soll die wichtigsten Fragen klären und die Benutzer von Waldstrassen sensibilisieren.

Waldstrassen gibt es in unterschiedlichen Qualitäten. Von der mit Grien befestigten komfortablen Ausführung bis zur Rückegasse, welche keine zusätzliche Bodenverbesserung aufzeigt. Waldstrassen sind Erschliessungsstrassen für die Waldbewirtschaftung. Ein Wald muss mit Strassen erschlossen sein, damit man den wertvollen und CO2-neutralen Rohstoff Holz ernten kann.

In Niedergösgen gibt es rund 10 Kilometer Waldstrassen. Ein Grossteil gehört der Bürgergemeinde, ein Teil, wie die Lostorferstrasse, gehört historisch bedingt der Einwohnergemeinde. Beide Gemeinden unterhalten ihre Strassen, damit die Zu- und Wegfahrten der 40 Tonnen schweren, mit Baumstämmen beladenen, Lastwagen gewährleistet ist. Dass die Waldwege auch für Reiter, Fussgänger, Velofahrer und andere Waldbenutzer zur Verfügung stehen ist ein angenehmer Nebeneffekt.

Die Strassen werden laufend unterhalten. Jährlich wird das Gras am Rand gemulchen, damit die Strassen nicht zuwachsen. Um das Lichtprofil zu erhalten, werden alle zwei bis drei Jahre die Bäume entlang der Strassen aufgeschnitten. Zudem wird im Herbst das anfallende Laub weggeblasen, damit es nicht zu einer Humusbildung und somit zu späterem Graswuchs kommt. Mit diesem Unterhalt halten die Waldstrassen 15-20 Jahre, bis sie wieder mit einem neuen Grienbelag eingedeckt werden müssen.

Wird ein Waldweg mit einem neuen Grienbelag eingedeckt, so muss dieser über mehrere Nass- und Trockenperioden ruhen, damit sich das Material setzen und festigen kann. Dies hat zur Folge, dass die Wege mehrere Monate gesperrt werden müssen (auch für Reiter und Fussgänger).

Waldstrassen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden, denn es gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge im Wald, auch wenn keine entsprechende Signalisation vorhanden ist. Leider werden die Waldstrassen oft durch Unberechtigte befahren und teilweise intensiv genutzt, was den Strassen schadet und somit Reparaturen zur Folge hat, welche durch die Allgemeinheit (Einwohnergemeinde oder Bürgergemeine) bezahlt werden müssen.

Es ist dem Bürgerrat und der Werk- und Wasserkommission ein grosses Anliegen, dass jeder Waldnutzer weiss, wieso es Waldstrassen gibt, wozu diese gebaut wurden und welche gesetzlichen Vorschriften gelten. Dieser Bericht ist mit der Hoffnung verbunden, dass die Waldstrassen nicht mehr illegal befahren werden, da  ansonsten der Bürgerrat und  die Werk- und Wasserkommission gezwungen werden weitere Massnahmen zu prüfen.

Der Bürgerrat und die Werk- und Wasserkommission wünschen Ihnen weiterhin viel Vergnügen im Wald und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen!

Bürgerrat der Bürgergemeinde
Werk- und Wasserkommission der Einwohnergemeinde